Tätigkeiten

Familienrecht und Arbeitsrecht stellen die schwerpunktmäßig von uns bearbeiteten Rechtsgebiete dar.

 

Dazu gehören neben der Beratung zum Abschluss von Eheverträgen auch die Beratung und Vertretung bei Scheidungen, Problemen im Umgang oder Sorgerecht, Fragen des Unterhalts für Ehegatten und Kinder oder des nachehelichen Unterhalts sowie Vermögensauseinandersetzungen oder Zugewinnausgleichsansprüche.

 

Wir setzten uns gern und mit Herzblut für Sie und Ihre Kinder ein, beraten ehrlich und wirtschaftlich sinnvoll zu entstehenden Kosten und geben Ihnen realistische Einschätzungen, was erreicht werden kann und was nicht.

 

Auch bei Schwierigkeiten im Arbeitsrecht können Sie sich auf uns verlassen. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beginnend bei der außergerichtlichen Mahnung über die Erwirkung eines zwangsvollstreckungsfähigen Titels bis zur endgültigen Forderungsbeitreibung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Frau Rechtsanwältin Michel wird regelmäßig als Zwangsverwalterin und Nachlasspflegerin bestellt.