Familienrecht und Arbeitsrecht stellen die schwerpunktmäßig von mir bearbeiteten Rechtsgebiete dar.
Dazu gehören neben der Beratung zum Abschluss von Eheverträgen auch die Beratung und Vertretung bei Scheidungen, Problemen im Umgang oder Sorgerecht, Fragen des Unterhalts für Ehegatten und
Kinder oder des nachehelichen Unterhalts sowie Vermögensauseinandersetzungen oder Zugewinnausgleichsansprüche.
Ich setzte mich gern und mit Herzblut für Sie und Ihre Kinder ein, beraten ehrlich und wirtschaftlich sinnvoll zu entstehenden Kosten und geben Ihnen realistische Einschätzungen, was erreicht
werden kann und was nicht.
Auch bei Schwierigkeiten im Arbeitsrecht können Sie sich auf mich verlassen. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beginnend bei der außergerichtlichen Mahnung über die Erwirkung eines
zwangsvollstreckungsfähigen Titels bis zur endgültigen Forderungsbeitreibung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ich werde regelmäßig als Zwangsverwalterin und Nachlasspflegerin bestellt.